Hilfe bei Kündigungsschutzklage in Delmenhorst

Ist eine Kündigung aus Ihrer Sicht zu Unrecht ausgesprochen worden oder wurden dabei formelle Fehler gemacht, dann können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen. Als Kanzlei aus der Nähe von Delmenhorst sind wir dafür Ihr Ansprechpartner.
Profitieren Sie in Delmenhorst bei einer Kündigungsschutzklage von der Expertise unserer Kanzlei:
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Generell haben Arbeitgeber das Recht, eine Kündigung auszusprechen und einen bestehenden Arbeitsvertrag aufzulösen. Allerdings müssen sie dabei rechtliche Vorschriften und Sonderregelungen einhalten, die beispielsweise für schwerbehinderte Menschen oder Schwangere gelten. Wer trotz Kündigungsschutz eine Kündigung erhält, hat bei einer Kündigungsschutzklage entsprechend Aussicht auf Erfolg. Unser Anwalt prüft die Kündigung und übernimmt bei Bedarf die rechtliche Vertretung für unsere Mandanten aus Delmenhorst. Wer eine Kündigungsschutzklage einreichen möchte, muss dabei die gesetzlichen Fristen beachten. Vereinbaren Sie daher mit unserer Kanzlei bei Delmenhorst schnellstmöglich einen Termin.
Kündigung: Was tun Arbeitnehmer aus Delmenhorst dagegen?
Wer plötzlich eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat, der stellt sich die Frage: Was tun? Arbeitnehmer aus Delmenhorst haben in diesem Fall zahlreiche Handlungsmöglichkeiten, die sie – gerne auch mit der Unterstützung einer erfahrenen Kanzlei – ausschöpfen sollten. Im ersten Schritt prüfen wir für Sie, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Denn ist dem nicht so, hat eine Kündigungsschutzklage für unsere Mandanten aus Delmenhorst hinreichend Aussicht auf Erfolg.
Schwangere und Schwerbehinderte können sich auf einen besondere Kündigungsschutz berufen und eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn dieser gesetzliche Schutz vom Arbeitgeber aus Delmenhorst übergangen wurde. Um gegenüber einem schwerbehinderten Mitarbeiter eine wirksame Kündigung auszusprechen, muss der Arbeitgeber besondere verfahrensrechtliche Vorschriften berücksichtigen. Dazu gehört es, dass er die Zustimmung des Integrationsamtes einholen und die Schwerbehindertenvertretung mit einbeziehen muss. Hat er dies nicht getan, dann ist die Kündigung in den meisten Fällen automatisch unwirksam. Eine Kündigungsschutzklage vor dem für Delmenhorst zuständigen Gericht ist dann in der Regel nicht mehr notwendig.
Für die Einreichung der Kündigungsschutzklage gelten für unsere Mandanten aus Delmenhorst gesetzliche Fristen. So müssen Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Klage einreichen. Die Dreiwochenfrist gilt sowohl für fristgerechte als auch für außerordentliche Kündigungen.
Unsere Kanzlei bei Delmenhorst unterstützt Sie bei Ihrer Kündigungsschutzklage:
- Beratung bei Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Abmahnung & Abfindung
- Aufhebungsvertrag & Zeugnis