AUFHEBUNGSVERTRAG
Aufhebungsvertrag: Das sollten Mandanten aus Bremen beachten
Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Bremen einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Lesen Sie hier, was diese Vereinbarung von einer Kündigung unterscheidet und was Sie aus rechtlicher Sicht beachten müssen.
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Anders als bei einer Kündigung, die nur von einer Seite eingereicht wird, bedarf es bei einem Aufhebungsvertrag der Zustimmung beider Seiten. Als niedergelassene Kanzlei in Bremen übernehmen wir gerne Ihre rechtliche Vertretung und beraten Sie über die Vor- und Nachteile einer solchen Vereinbarung. In vielen Fällen lohnt es sich, vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages einen Anwalt einzuschalten, der Mandanten die Folgen einer solchen Vertragsauflösung aufzeigt. Denn ein Aufhebungsvertrag kann auch Nachteile für Arbeitnehmer aus Bremen haben. Gerne beraten Sie unsere Anwälte darüber hinaus auch in anderen arbeitsrechtlichen Themen wie beispielsweise einer Kündigungsschutzklage .
Aufhebungsvertrag: Das sind die Vorteile für Arbeitnehmer aus Bremen
Der Aufhebungsvertrag bietet einige Vorteile, von denen Arbeitnehmer aus Bremen profitieren können. Der Vertrag schafft flexible Möglichkeiten, individuelle Vereinbarungen beispielsweise in Bezug auf die Höhe der Abfindung oder der Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu treffen. Ein Vorteil des Aufhebungsvertrages besteht für Arbeitnehmer aus Bremen beispielsweise darin, dass Kündigungsfristen umgangen werden können. Dies lohnt sich insbesondere dann, wenn sie bereits einen neuen Arbeitsvertrag in Aussicht haben und das neue Vertragsverhältnis schnellstmöglich beginnen möchten.
In einem Aufhebungsvertrag kann außerdem zugunsten des Arbeitnehmers vereinbart werden, dass er ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber in Bremen erhält. Damit steigen die Chancen, schnell wieder eine Beschäftigung zu finden. Stimmt der Arbeitnehmer in Bremen einem Aufhebungsvertrag zu, kann er unter Umständen eine höhere Abfindung von seinem Arbeitgeber aushandeln. Er kann im Vergleich zu einer fristgemäßen Kündigung oftmals bessere Konditionen heraushandeln.
Aufhebungsvertrag: Nachteile für Arbeitnehmer aus Bremen
Ein Aufhebungsvertrag kann auch erhebliche Nachteile für Arbeitnehmer aus Bremen mit sich bringen. Da sie mit ihrer Unterschrift einer Kündigung zustimmen, riskieren Arbeitnehmer eine Sperrfrist des Arbeitsamtes. Steht also noch kein neuer Job in Aussicht, ist dies ein entscheidender Nachteil. Sie müssen damit rechnen, für die ersten zwölf Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Zudem kann es passieren, dass die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird
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