PFLICHTTEIL
Wie hoch ist der Pflichtteil für ein Erbe in Bremen?
Im Erbrecht ist strikt geregelt, wie hoch der Pflichtteil ist und unter welchen Umständen dieser Erben aus Bremen zusteht. Damit soll den Erbberechtigten auch im Falle einer sogenannten Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass garantiert werden. Gerne beraten wir Sie dazu in unserer Kanzlei.
Nutzen Sie die Expertise unserer Kanzlei für Erbrecht in Bremen:
✓ Langjährige Expertise
✓ Zahlreiche Rechtsgebiete
✓ Hohes Engagement
✓ Gerichtliche Vertretung
Ein Anspruch auf den Pflichtteil eines Erbes besteht für gesetzlich Erbberechtigte (Erben) aus Bremen immer dann, wenn sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Das Pflichtteilsrecht sieht für die Erben vor, dass sie Anspruch auf einen Anteil der Hälfte des gesetzlichen Erbes bekommen. Haben Sie Fragen zum Thema Erbschaft und Pflichtteil? Dann vereinbaren Sie gerne zeitnah einen Termin in unserer Kanzlei in Bremen.
Pflichtteil einfordern mit einem Anwalt aus Bremen
Jedem Erblasser steht es zu, in einem Testament einen beliebigen Wunscherben zu benennen und damit die gesetzliche Erbfolge zu verändern. Per Gesetz stehen Kinder an erster Stelle und werden als Erben 1. Ordnung benannt. Erben 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister, die ebenfalls einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Auch Ehepartner haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Als erfahrene Kanzlei aus Bremen bieten wir Ihnen bei Bedarf gerne unsere Unterstützung an.
Um einen Pflichtteil rechtlich einfordern zu können, müssen Mandanten aus Bremen pflichtteilsberechtigt sein. Dazu gehören ausschließlich die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Wurden Sie als Pflichtteilsberechtigter enterbt, dann können Sie Ihr Erbe trotzdem vor dem zuständigen Gericht einfordern. Dies gilt auch dann, wenn der Wert des erhaltenen Erbteils unter dem gesetzlichen Pflichtteil liegt. Die Anwälte unserer Kanzlei aus Bremen prüfen dies gerne für Sie.
In der Praxis stellt es oftmals eine Herausforderung dar, dass der Pflichtteil direkt bei den Erben in Bremen eingefordert werden muss. Sollten die Erben dieser Forderung nicht nachkommen, dann können Sie Ihren Pflichtteil mithilfe unserer Kanzlei in Bremen auf dem Klageweg einfordern. Wichtig ist es, hier die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt für unsere Mandanten nach Ablauf einer Frist von drei Kalenderjahren. Gerne prüfen wir für Sie, ob es sich auszahlt, den Pflichtteil einzufordern – denn am Ende gilt: Wo kein Vermögen ist, da lohnt es sich auch nicht, Klage zu erheben.
Gerne vertreten wir Sie in den folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Verkehrsrecht
- Arzthaftungsrecht
- Mietrecht
- Vertragsrecht
- Sozialrecht
- Familienrecht